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Was leistet ein KFZ-Gutachten bei einem Unfall?

Autounfall

Ein Unfall mit einem Fahrzeug ist immer ärgerlich, außerdem droht im schlimmsten Fall ein Streit um die Kostenübernahme. Dazu ist es notwendig, dass der Geschädigte den Schaden beweisen und nachweisen muss. Besonders bei einem Verkehrsunfall muss ein genaues Bild vom Schaden des KFZ vorliegen, damit das eigentliche Unfallgeschehen rekonstruiert werden kann.

Für den Schadennachweis bedarf es einer hohen Sachkompetenz, dazu eignet sich am besten ein Unfallgutachten durch einen Sachverständigen bzw. KFZ-Gutachter wie Crone. Besonders wenn größere Schäden zu regulieren sind, bedarf es einer gründlichen Aufklärung. Hier möchte besonders die Versicherung ganz detaillierte Angaben haben, bevor diese sich bereit erklärt den Schaden zu übernehmen. Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) ist kein Gutachten bei einem Unfall notwendig, erst bei höheren Schadenssummen ist ein Unfallgutachten sinnvoll. Kommt es zu einem Streitfall, wo der Fall vor Gericht landet, muss ein zuständiger Verkehrsrichter eine endgültige Entscheidung treffen. Hier bietet ein KFZ-Gutachten wichtige Inhaltspunkte, um den Hergang des Schadens zu verdeutlichen. Wichtige Anhaltspunkte können die gegnerische Partei mit einem Anwalt dadurch belasten und die eigene Schuld minimieren.

Welche Personen kommen als Gutachter in Frage?

Geht es darum ein Unfallgutachten erstellen zu lassen, bietet sich idealerweise ein Fachmann an, der öffentlich bestellt, sowie auch vereidigt ist. Dieser Personenkreis genießt bei Versicherungen und Gerichten einen hohen Stellenwert. Andernfalls benötigt eine Person, die ein KFZ-Gutachten erstellt, keinen explizierten Nachweis einer Qualifikation. Umso qualifizierte die jeweilige Person ist, desto weniger kann das Gutachten angezweifelt werden. Besonders bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen vor einem Gericht durch einen Anwalt ist ein objektives Unfallgutachten sehr wichtig. Als Versicherungsnehmer sollte immer eine Person des Vertrauens mit dieser Aufgabe beauftragt werden. Wichtig ist es dabei im Vorfeld zu klären, welche Kosten für das Gutachten anfallen und wer diese zu tragen hat.

Wann sollte ein Unfallgutachten erstellt werden?

Kommt es zu einem Unfall beim KFZ und es liegen erhebliche Beschädigungen am Fahrzeug vor, muss die geschädigte Person den Schaden genau nachweisen. Ein Sachvortrag reicht in den meisten Fällen dazu nicht aus. Häufig kommt es zu Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten mit dem jeweiligen Unfallgegner. Erst ein KFZ-Gutachten kann Licht in Dunkel bringen und den Unfallhergang genau beschreiben. Besonders wenn ein Anwalt beauftragt werden muss, müssen genaue Angaben und Fakten auf den Tisch.

Was wird beim Unfallschaden genau bewertet?

Bei einem KFZ mit Beschädigungen, stellt der Sachverständige Angaben zu folgenden Aspekten dar. Dazu gehört zunächst einmal eine genaue Beschreibung von den technischen Daten, inkl. der vorhandenen Sonderausstattung. Als nächstes erfolgt eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Schäden am Fahrzeug. Um das ganze Aussagekräftiger zu gestalten, dürfen auch passende Fotos nicht fehlen. Dazu gehört eine Einschätzung und Bestimmung eines möglichen Reparaturvorgangs, sowie eine Kalkulation der Kosten für eine Reparatur. Zudem macht der Sachverständige Angaben über die unfallbedingte Wertminderung. Auch werden ältere Schäden am Fahrzeug, die nicht in Ordnung gebracht wurden, mit berücksichtigt. Bei starken Beschädigungen darf auch eine Einschätzung von der Wirtschaftlichkeit nicht fehlen. Zum Schluss erfolgen noch Angaben über den Fahrzeugrestwert, wie die unfallbedingt Ausfallzeit.
Das Schadensgutachten stellt eine Grundlage zur fiktiven Abrechnung dar, der Sachverständige hat eine genaue Feststellung der eigentlichen Schadenshöhe ermittelt. Nun kann der Geschädigte selbst entscheiden, ob er das Fahrzeug wieder in Ordnung bringt, oder es im aktuellen Zustand (unrepariert) lässt. Auf Grundlage des Schadensgutachtens muss die gegnerische Versicherung nun die Höhe des entstandenen Schadens bezahlen.

Die anfallenden Kosten beim Unfall

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, wobei die versicherte Person den Sachverständigen selber beauftragt, muss dieser die Kosten übernehmen. Bei einem Haftpflichtschaden werden die Kosten für ein KFZ-Gutachten von der Versicherung des Verursachers getragen, allerdings nur, wenn die Schadenshöhe über einem Bagatellschaden (bis 750 Euro) liegt. Die genaue Höhe von einem KFZ-Gutachten richtet sich nach der jeweiligen Schadenshöhe, welche mit Hilfe einer Tabelle errechnet wird. Je umfangreicher die Ermittlung ausfällt, umso höher fällt am Ende das Honorar für den Sachverständigen aus.

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