Verkehrsunfall: Das richtige Verhalten und Tipps zur Autoverwertung
Der Schreck sitzt tief, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit zwei oder mehreren beteiligten Personen kommt. Das richtige Verhalten, dass jeder Fahrschüler in der Fahrschule gelernt hat, ist in dieser extremen Situation zunächst vergessen. Erst wenn der erste Schreck verdaut ist, wird klar, welches Handeln im Falle eines Unfallgeschehens notwendig ist.
Täglich kommt es auf deutschen Straßen zu kleinen und großen Unfällen. Mit dem richtigen Handeln lassen sich Folgeunfälle verhindern und die Aufarbeitung des Unfalls im späteren Verlauf vereinfachen.
Absicherung der Unfallstelle
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist es oberste Prämisse weitere Unfälle zu verhindern. Die Absicherung der Unfallstelle ist die erste Handlung, die Unfallbeteiligten zu vollziehen haben. Zur korrekten Absicherung gehören:
• Umgehend die Warnblinkanlage bei einem Autounfall einschalten. Alle beteiligten Personen sollten eine Warnweste anziehen
• Das Warndreieck ist in 100 m Entfernung zum Geschehen aufzustellen. Das entspricht den Abstand von zwei Straßenpollern
• Bei Bagatellschäden und reinen Sachschäden mit geringfügigen Auswirkungen wird das Geschehen mit Fotos festgehalten und die Fahrzeuge von der Straße entfernt
• Bei schweren Verkehrsunfällen werden die Spuren nicht vor Eintreten der Polizei beseitigt. Das gilt vor allem dann, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist
Ist die Unfallstelle abgesichert und sind Folgeunfälle ausgeschlossen, werden die Polizei und bei Bedarf der Rettungsdienst informiert. Idealerweise findet die Alarmierung bereits während Absicherung statt, wenn mehrere Beteiligte sich die Aufgaben teilen.
Dokumentation des Unfalls
Nicht bei jedem Unfall sind die Rollen zwischen Unfallverursacher und beteiligten Personen klar geregelt. Gerade für spätere Streitfälle ist eine korrekte Dokumentation aller Daten sehr hilfreich. Die Polizei muss nicht zwingend bei Unfällen mit Sachschäden hinzugezogen werden. Ist die Unfallursache jedoch strittig, ist die Alarmierung der Polizei ratsam. Zudem ist es hilfreich, selbst Fotos vom Ort des Unfalls auf dem Handy festzuhalten.
Folgende Daten sollten zwischen allen Unfallbeteiligten ausgetauscht werden:
• Alle persönlichen Daten, die aus dem Personalausweis hervorgehen
• Alle Daten, die aus dem Führerschein hervorgehen
• Daten über das Fahrzeug, insbesondere das Kennzeichen
• Die Daten der Kfz-Versicherung, die für das verunfallte Fahrzeug verantwortlich ist
Festzuhalten sind zudem der Ort und der Zeitpunkt des Unfalls sowie ein kurzer Unfallbericht. Empfehlenswert ist es, den Bericht möglichst kurz nach dem Unfall zu verfassen. Ansonsten können wichtige Informationen aus dem Kurzzeitgedächtnis verschwinden.
Wohin mit dem Schrottauto?
86 % aller in Deutschland angemeldeten Fahrzeuge sind täglich in Gebrauch. Jeder zweite Fahrzeughalter war hierzulande bereits in einen Unfall verwickelt. Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus und endet mit einem Bagatellschaden am Fahrzeug. Bei schweren Unfällen entsteht an beteiligten Fahrzeugen meist ein wirtschaftlicher Totalschaden – aus dem eigenen Fahrzeug ist ein Schrottauto geworden. Der Umgang mit Altfahrzeugen ist in Deutschland klar geregelt.
Nicht mehr fahrtaugliche Fahrzeuge müssen vom Halter einer professionellen Verwertung zugeführt werden. In Norddeutschland ist das zum Beispiel die Autoverschrottung in Hannover. Sie bietet einen kompletten Service für den bisherigen Halter an. Nach gültiger Rechtslage ist der Halter nach der Altfahrzeugverordnung verpflichtet, sein Fahrzeug abzumelden und die Verschrottung mit einem Verwertungsnachweis bei der Behörde nachzuweisen. Die Autoverschrottung übernimmt die Abmeldung des Unfallfahrzeuges und stellt einen Verwertungsnachweis aus. Für den bisherigen Halter des Fahrzeuges bedeutet das: viel gesparte Zeit und kein Stress bei Behördengängen.