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Unfallauto verkaufen: Alle Optionen ausloten

Ob der Unfallschaden nun selbst verschuldet ist oder durch andere entstand, es stellt sich für die Besitzer eines Unfallwagens notwendigerweise immer dieselbe Frage: Wie geht es weiter? Nicht zwangsläufig droht jedem Unfallwagen die Verschrottung, man kann ihn auch reparieren lassen und später verkaufen oder als Ersatzteillager zum Kauf anbieten.

Falschinformation führt vielfach zu finanziellen Einbußen

Ein Unfallschaden stellt Autobesitzer immer vor Herausforderungen. Oftmals glauben sie, ihren Wagen nicht mehr verkaufen zu können. Doch selbst Unfallwagen lassen sich noch verkaufen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass kein Unfall dem andern gleicht und somit nur schwer der Restwert des Wagens ermittelt werden kann. Für solche Fälle lohnt es sich, den Experten zu Rate zu ziehen und ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten hilft dabei, das Unfallauto später besser zu verkaufen. Denn für den Käufer ist klar ersichtlich, welche Schäden vorliegen. Das Gutachten gibt außerdem darüber Auskunft, inwiefern eine Reparatur für den Besitzer noch rentabel ist. Denn von einem einfachen Blechschaden bis hin zu einem wirtschaftlichen bzw. technischen Totalschaden kann alles vorkommen. Ein fachmännisch beseitigter Unfallschaden mindert den Wert des Wagens nur gering, somit kann ein deutlich besserer Erlös bei einem Verkauf erzielt werden. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann dennoch das Auto mit einem Erlös gegenüber dem Schrottpreis verkauft werden. Und zwar immer dann, wenn es anderen als Ersatzteilspender dient, Bastler eine neue Herausforderung suchen oder die defekten Wagen ins Ausland exportiert werden.

Darauf muss jeder Unfallwagenbesitzer beim Verkauf achten

Das Veräußern eines Unfallautos kann mit einigen Stolpersteinen verbunden sein, die es zu umgehen gilt. Wichtig bleibt, dass die Besitzer äußerst transparent mit dem Unfall umgehen. Das heißt, dieser muss beim Verkauf angegeben und auch im Vertrag festgehalten werden. Ein Unfallgutachten gibt genaue Auskünfte über Umfang und Form der Schäden. Grundsätzlich sollte die Haftung von Privatpersonen dabei ausgeschlossen werden. Hilfreich bleibt außerdem das Dokumentieren fachmännisch durchgeführter Reparaturen, indem beispielsweise die Rechnung beigefügt wird. Verschweigt der Verkäufer wissentlich etwas, handelt es sich um Arglist und es können Schadenersatzansprüche folgen bzw. sogar eine Rückabwicklung des Verkaufs drohen.

Hinweis:

  • Als Unfall gilt laut Gesetzgeber übrigens ein Ereignis, welches unbeabsichtigt und plötzlich eintritt sowie physisch oder mechanisch einen permanenten Schaden hinterlässt. Ein Wasserschaden am Wagen oder ein heftiger Hagelschaden gehören ebenso in die Kategorie wie auch ein Verkehrsunfall.
  • Unterschieden werden kann außerdem zwischen einem Bagatellschaden, wie etwa einem leichten Kratzer im Lack, der für etwa 200 € ausgebessert werden kann, und einem echten Unfallschaden. Nur letzterer muss bei einem Verkauf angegeben werden.

Fazit: Selbst Unfallwagen lassen sich noch verkaufen. Mit einem Gutachten lässt sich feststellen, inwiefern eine Reparatur für einen Weiterverkauf oder den Werterhalt sinnvoll ist. Wagen mit einem Totalschaden veräußert man beispielsweise über Internetbörsen, Onlinehändler oder Autohändler, welche sich auf Unfallwagen spezialisiert haben. Oftmals ist der dort zu erzielende Erlös höher als der Schrottpreis.

Quelle:

  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz / juris GmbH – BGB §123 – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
  • Verbraucherzentrale – Der Kauf aus zweiter Hand

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