Leasing des Firmenwagens: Vor- und Nachteile im Überblick
Was bedeutet Leasing überhaupt?
Etwa 40-50% aller Selbständigen oder Unternehmer leasen im Durchschnitt ihre Firmenfahrzeuge. Beim Leasing handelt es sich um eine Mischform zwischen einer Automietung und eines Autokaufs. Doch warum ist das Leasing so beliebt? Je nach Fahrzeug, dass angeschafft werden muss, fallen hohe Kaufkosten an, die Unternehmer meist gar nicht so einfach aufbringen können. Beim Leasing muss das Fahrzeug zunächst angezahlt werden, im Anschluss werden monatliche Leasingraten fällig, je nach Vertrag dauert dies drei bis fünf Jahre. Leasen bedeutet zudem, dass der Unternehmer/Selbstständige Rechte, aber auch Pflichten hat, die bei einem Mietvertrag zum Beispiel nicht anfallen würden. Die genauen Vor- und Nachteile werden im folgenden Text genauer erläutert und aufgelistet.
Die Vorteile beim Leasing
Beim Firmenwagen-Leasing gibt es etliche Vorteile, die man wissen sollte. So ist ein Leasingvertrag ideal für Unternehmen/Selbstständige, wenn wenig Eigenkapital vorhanden ist. Auch kann nach Ablauf des Vertrages der Wagen für einen Restwert abgekauft werden und geht somit in das Eigentum der Firma über. Bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeugs ist ein Leasingvertrag günstiger als ein reiner Mietvertrag. Geleaste Firmenwagen sind zudem attraktive Boni für Mitarbeiter, da der Leasingvertragsnehmer selbstverständlich der Chef/Unternehmer bleibt. Auch steuerlich bietet das Leasing Vorteile, da sowohl die Anzahlung als auch die monatlichen Raten von der Steuer abgesetzt werden können. Der Gewinn wird gemindert, dies wiederum sorgt für eine niedrigere Steuerlast. Je nach Leasingpaket werden Versicherungen, Wartungen und Reparaturen beim Fahrzeug mit übernommen, diese Kosten sind überschaubar und können bei den monatlichen Ausgaben mit einkalkuliert werden.
Die Nachteile beim Leasing
Wo es Vorteile gibt, sollten auch die Nachteile beim Leasing berücksichtigt werden. Im Gegensatz zur Option, einen Wagen zu mieten, verpflichtet sich der Leasingpartner zu einem langjährigen Vertrag, der mitunter drei bis fünf Jahre dauern kann. Möchte man vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden, bzw. möchte diesen kündigen, hat man es schwer. Eine Sonderkündigung ist nur im absoluten Notfall möglich, entweder beim Tod des Selbstständigen/Unternehmers oder wenn das Leasingfahrzeug einen Totalschaden aufweist. In beiden Szenearien wird aber eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Auch wird die finanzielle Situation des Unternehmers nicht berücksichtigt. Fehlen zum Beispiel Einnahmen, können die Leasingraten nicht angepasst, herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Auch verpflichtet sich der Unternehmer/Selbständige dazu, den Wagen seinerseits zu Warten und zu Pflegen, je nach Vertrag wird auch festgeschrieben, welche Versicherungen der Leasingnehmer abschließen muss, bzw. bei welchem Versicherungspartner diese getätigt werden sollen. Außerdem können es gerade Gründer schwer haben, einen Leasingvertrag abzuschließen: da man schwer einschätzen kann, wie es mit der Bonität des Gründers aussieht, kann die Leasingbank beispielsweise die Unterstützung durch eine Bürgschaftsbank, bzw. andere Sicherheiten verlangen.
Fragen, die vorab geklärt werden sollten
Spielt man mit dem Gedanken, einen Leasingvertrag abzuschließen, sollte man sich diesen ganz genau ansehen und folgende Punkte abklären: die Laufzeit des Vertrages, um sicher planen zu können und die Frage, wann das Sonderkündigungsrecht greift. Sonderzahlung oder Anzahlung sollten ebenfalls geprüft werden. Fehlen Sonderzahlungen, sind die Ratenzahlungen meist höher. Die Frage, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen ist beim Leasing ebenfalls nicht unerheblich, da die Raten und ggf. die Anzahlung bei einem Neuwagen höher sind. Hinein spielen auch die Ausrüstung, die Ausstattung, der Kaufpreis des Fahrzeugs usw. Wie sieht es mit Wartungen und Inspektionen aus? Was wird in welcher Form vom Händler abgedeckt? Welche zusätzlichen Versicherungen müssen abgeschlossen werden? Was geschieht nach der Vertragslaufzeit? Welche Modalitäten gelten? Hier muss vor allem zwischen Kilometer-Leasing und Restwert-Leasing unterschieden werden. Beim Kilometer-Leasing wird vorab eine Kilometerzahl vereinbart, die der Unternehmer mit dem Wagen fahren darf. Wer mehr fährt, zahlt höhere Raten. Ist der Vertrag ausgelaufen, wird überprüft, wie viele Kilometer gefahren wurden, bei Überschreitung dieser ist eine Nachzahlung fällig. Die andere Variante nennt sich Restwert-Leasing: nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Wagen von einem Gutachter geprüft und der Restwert geschätzt. Die monatlichen Raten fallen kleiner aus, dafür dürfen keine Schäden am Fahrzeug sein, bzw. die Wartung und Pflege müssen genau dokumentiert sein.