Kfz-Zulassung: Das wird benötigt
Wer sich ein Auto kauft und das im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, muss es zulassen. Damit kann man auch Dritte beauftragen, weshalb viele Autohäuser das bei einem Autokauf gleich mit als Service erledigen, sodass der Käufer nichts davon mitbekommt. Jedoch kann man es auch selbst machen.
Ich packe meinen Koffer…
Wer ein Auto zulassen will, muss einigen Papierkram erledigen, bevor es auf die Straße gehen kann. Zunächst einmal wird der Fahrzeugbrief für die Zulassung benötigt. Weiterhin wird ein Versicherungsnachweis verlangt, denn ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Dasselbe gilt für eine technische Überprüfung, die landläufig als TÜV bekannt ist (auch wenn andere Dienstleister wie DEKRA die Überprüfung vornehmen). Sie umfasst einen technischen Check und eine Abgasuntersuchung. Daneben muss der Personalausweis mitgebracht werden und es wird natürlich ein Kennzeichnen benötigt.
Ohne Versicherung keine Zulassung
Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) regelt, unter welchen Umständen ein Auto gefahren werden darf. Dringende Voraussetzung ist eine gültiger Versicherungsschutz, denn eine Haftpflichtversicherung muss existieren. Um Bürokratie zu sparen, hat sich die EVB-Nummer etabliert. Das ist kurz für „Elektronische Versicherungsbestätigung“ und bedeutet, dass es eine Versicherung gibt, die das Kraftfahrzeug bei einer Zulassung versichern wird. Es handelt sich dabei nur um eine Zahlen- und Buchstabenkombination, anhand derer das Verkehrsamt erkennt, welche Versicherung zuständig sein wird. Die Nummer kann formlos eingereicht werden, d.h. eine SMS mit der Nummer würde im Grunde genommen schon ausreichen, da sie im Verkehrsamt nur abgeschrieben wird. Weitere Informationen über die Vereinfachung beim Versicherungsschutz erhalten Sie auf http://evbnummer.net.
Siegel und TÜV-Marke auf dem Kennzeichen
Im letzten Schritt klebt der Mitarbeiter im Verkehrsamt noch das Siegel für den Kreis, in dem das Kfz zugelassen wird sowie die TÜV-Marke auf das Kennzeichen. Ersteres bedeutet, dass alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind, letzteres, dass die letzte Hauptuntersuchung noch gültig ist. Zudem ist daran erkennbar, wann das Fahrzeug wieder für eine Hauptuntersuchung vorstellig werden muss.
Darf ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
Ein hartnäckiges Gerücht hält sich unter Autofahrern, dass man bis zur Zulassungsstelle mit dem neuen Auto auch ohne Kennzeichen fahren darf. Das ist allerdings falsch – ohne Kennzeichen darf kein motorisiertes Kraftfahrzeug in Deutschland bewegt werden. Der Anwalt Christian Solmecke hat dafür jüngst ein Video erstellt und erklärt auch anhand von rechtlichen Grundlagen, dass das nicht geht.