Bundesrat beschließt Reform des Punktesystems
Anfang des Monats hat der Bundesrat nun endgültig eine Reform des aktuellen Punktesystems beschlossen. Die Neuregelung soll jedoch erst ab 1. Mai 2014 greifen. Seit über 50 Jahren erfuhr die Flensburger Punktekartei immer wieder kleinere Reformen, nun soll sich grundlegend der Regelkatalog verändern.
Weniger Bürokratie, deutlich mehr Transparenz
Durch die Neuerungen verspricht man sich mehr Transparenz für die Autofahrer bei der komplizierten Punktevergabe und entscheidend weniger Papierkrieg für die Mitarbeiter der Behörden. Ferner ist ein Beschluss durch den Bundesrat gefällt worden, nachdem zukünftig ein Halterdatenaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten stattfinden kann. Grenzüberschreitende Ordnungswidrigkeiten können so zukünftig geahndet werden. Neu ist ebenfalls die sogenannte Kennzeichenmitnahme. Sie tritt jedoch erst ab 1.Januar 2015 in Kraft.
Beispiele für die Neuregelung der Punktereform ab 2014
Am markantesten ist wahrscheinlich die Tilgungshemmung. Jeder Verstoß verjährt einzeln. Außerdem ist die neue Punkteskala von 7 auf 3 geschrumpft worden. Zukünftig werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden, mit Punkten in die Flensburger Kartei eingetragen. Als Vormerkung gelten Einstufungen bis 3 Punkte, als Ermahnung 4 – 5 und als Verwarnung 6-7 Punkte. Ab 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Obergrenze der maximalen Punktezahl sinkt dafür jedoch drastisch von bisher 18 auf nun 8. Die Eintragungsgrenze für Verstöße wird von bisher 40 € auf 60 € angehoben.
Punktereform ab 2014 mit Erhöhung des Bußgeldkataloges
Wer ab Mai 2014 ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fährt und erwischt wird, zahlt statt den bisherigen 40 € nun 80 €. Ein nicht gesichertes Kind im Kfz kostet dann genau wie eine Fußgängergefährdung oder dem Handy am Ohr statt 40 € satte 70 €. Nicht zuletzt profitieren die Städte und Gemeinden von höheren Strafen für Parksünder. Ohne eingelegte Parkscheibe mehr als 3 Stunden falsch zu parken, wird hat für den Halter des Fahrzeugs 30 € Bußgeld zu Folge haben.