Wie Kriminelle beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf betrügen
Es gibt kaum eine Branche, die so hart umkämpft ist, wie der Markt für Gebrauchtwagen. Leider treiben auf diesem Markt auch zahlreiche Betrüger ihr Unwesen. Denn noch immer ist die Möglichkeit, unerfahrenen Autokäufern Fahrzeuge zu deutlich überteuerten Preisen anzudrehen, für viele Betrüger sehr verlockend.
Die Kriminalität geht zurück – nur auf dem Gebrauchtwagenmarkt merkt man davon wenig
Die Kriminalitätsstatistiken in Deutschland sind eindeutig. Im Jahr 2016 gab es eine echte Spitze in Sachen begangene Straftaten. Doch die Zahlen sind seitdem wieder gut zurückgegangen. Das gilt allerdings leider nicht wirklich für den Gebrauchtwagenmarkt. Denn dort wird nach wie vor gelogen, betrogen und geschummelt, dass sich die Balken biegen. Oftmals lässt es sich nur sehr schwer, manchmal gar nicht nachweisen. Der Leidtragende ist in der Regel der Käufer, der dann nicht selten auf hohen Kosten sitzen bleibt, mit denen er eigentlich nicht gerechnet hatte.
Vier Maschen, auf die man auf keinen Fall beim Autokauf hereinfallen sollte
Betrug ist leider nach wie vor eines der meist begangenen Delikte im deutschsprachigen Raum. Oftmals handelt es sich dabei um die Delikte von Trickbetrügern, die vor allem ältere Menschen um ihr hart erspartes Geld bringen wollen. Doch auch in der Welt der Autohändler gibt es zahlreiche schwarze Schafe. Vor allem in Zeiten, in denen die Kredite für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges von Seiten der meisten Banken sehr günstig angeboten werden und eine Autofinanzierung für fast jeden Arbeitnehmer erschwinglich ist, haben die Betrüger in der Autobranche Hochkonjunktur.
Wir haben an dieser Stelle einmal drei Betrugsmaschen zusammengetragen, auf die man beim Kauf eines Autos auf keinen Fall hereinfallen sollte.
„Gekauft wie gesehen“
Die deutsche Gesetzgebung und die EU haben in den letzten Jahren eine Menge in Sachen Stärkung der Verbraucherrechte getan. Dazu gehörte auch, dass ein umfassendes Recht auf Gewährleistung aufgebaut wurde – auch bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens. Ein Händler ist verpflichtet, diese Gewährleistung zu bieten. Kauft man allerdings einen PKW von einer Privatperson, führt der Passus „gekauft wie gesehen“ im Vertrag dazu, dass jeder Schaden, den man auch ohne einen Gutachter bei der Besichtigung oder der Probefahrt hätte feststellen können, ohne Gewährleistung verbleibt. Dabei wird nicht auf die Kenntnisse des Autokäufers abgezielt, sondern auf den Auto-Verstand einer Person, die sich durchaus mit Fahrzeugen auskennt.
Wer also ein Auto mit dem Beisatz „gekauft wie gesehen“ im Vertrag kauft, läuft Gefahr, sich ein beschädigtes Fahrzeug andrehen zu lassen. Auf jeden Fall sollte man bei einer solchen Klausel die Augen offenhalten, wenn man sich das Fahrzeug in Ruhe ansieht.
Die gelockerten Gewährleistungsregeln für Privatpersonen führen übrigens teilweise dazu, dass Händler versuchen, Fahrzeuge als Privatpersonen zu verkaufen. Auch hier sollte man strikt darauf achten, dass ein Fahrzeughändler einen solchen Verkauf immer auch als Händler tätigt – andernfalls könnten mögliche Gewährleistungsansprüche verfallen.
Ein verschwiegener Unfall
Jeder weiß, dass ein Unfall den Wert eines Fahrzeuges erheblich schmälert. Das ist auch richtig so, denn nur in den wenigsten Fällen kann ein Fahrzeug wirklich zur Gänze in alter Qualität wiederhergestellt werden. Das führt allerdings dazu, dass viele Unfälle beim Verkauf eines Fahrzeugs gar nicht angegeben werden. Selbst wenn nur noch minimale Schäden vorliegen sollten und diese die Fahrtüchtigkeit und die Elektronik des Autos in keiner Weise betreffen, führt das doch zum Kauf eines Fahrzeuges zu einem vollkommen überteuerten Preis.
Den Kilometerstand manipulieren
Es macht natürlich einen erheblichen Unterschied, ob ein Fahrzeug 245.000 Kilometer gefahren wurde, oder nur 45.000 Kilometer. Glaubt man dem ADAC, ist das Zurückdrehen von Kilometerständen unter Gebrauchtwagenhändlern mittlerweile so etwas wie ein Volkssport. Wer den Verdacht hat, dass der Kilometerstand manipuliert wurde, der sollte sich nicht scheuen, den Vorbesitzer zu kontaktieren, wenn er das Fahrzeug über einen Autohändler erworben hat. Name und Anschrift finden sich im Teil I der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges.
Auch beim Ankauf von Gebrauchtwagen wird betrogen
Doch die Betrüger verkaufen nicht nur Fahrzeuge – auch auf der Ankaufseite wird getrickst und betrogen. Einer der üblen Tricks beim Ankauf eines Gebrauchtwagens ist der des Schlechtmachens.
Auf ein privates Inserat melden sich mehrere Käufer und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Die ersten Interessenten wollen das Fahrzeug eigentlich gar nicht kaufen. Viel mehr machen sie nur eine Probefahrt, machen dann besorgte Gesichter und reden anschließend über Mängel, die den Kauf unmöglich machen. So soll der Verkäufer verunsichert werden.
Dann kommen die Interessenten, die das Fahrzeug wirklich kaufen möchten. Auch sie weisen nach einer Probefahrt auf die gleichen angeblichen Mängel hin. Doch sie machen im Unterschied zu ihren Vorgängern ein Preisangebot, dass sie selbst als großzügig titulieren – das in Wahrheit aber weit unter dem eigentlichen Wert des Wagens liegt.
Wer dieser Masche erfolgreich entgehen möchte, sollte sich vor dem Verkauf eines Fahrzeuges unbedingt über den konkreten Wert des Fahrzeuges informieren.